Vereinszweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ §§ 51ff. AO und § 10b Einkommensteuergesetz.
  2. Der Zweck des Vereins ist die Verwirklichung und Implementierung mediativer Haltungen und Vorgehensweisen in sämtlichen Bereichen des Lebens, die Verständigung in Konflikten durch Mediation zu fördern, zu verbreiten und weiter zu entwickeln auf kommunaler, nationaler sowie internationaler und interkultureller Ebene
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:a)  Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die dem Satzungszweck entsprechen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Dritten (z.B.: Mediationstage, Gesprächskreise, Workshops, Vorträge, Seminare, Kommunikationstraining usw.)b)  Einrichtung und Betreiben von Anlaufstellen für Mediationsfragen

    c)  Empfehlung und Vermittlung von Mediationen sowie geeigneter

    Mediatoren und Mediatorinnen

    d)  Entwicklung einer konstruktiven Konfliktkultur in Politik und Wirtschaft, Kunst und Kultur, Gesundheitswesen, Gesellschaft und Familie

    e)  Stärkung der Konfliktfähigkeit und der emotionalen Kompetenz, der persönlichen Toleranz, Akzeptanz und Selbstverantwortung

    f) Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zwecks kontinulierlicher Verbesserung der fachlichen sowie persönlichen Mediations-Fähigkeiten

    Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Personen dürfen durch unverhältnismäßige und hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausgaben und Vergütungen dürfen die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten.